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   VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23, 3 L 24.23   

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VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23, 3 L 24.23 (https://dejure.org/2023,5592)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2023 - 3 L 24.23, 3 L 24.23 (https://dejure.org/2023,5592)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2023 - 3 L 24.23, 3 L 24.23 (https://dejure.org/2023,5592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 7 Abs 1 GG

  • IWW

    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 7 Abs. 1 GG

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Allet jut im Unterricht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Gendern" in der Schule

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen das Gendern an Schulen erfolglos

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Elterliches Erziehungsrecht verletzt? Eilantrag gegen Gendern in der Schule erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos - Keine Verletzung des Erziehungsrechts

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gendern an Schulen: Auf die Sprachkompetenz kommt es an

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 89.86

    Schulwesen - Lesebuch - Staatliche Neutralität - Verwendungsverbot -

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Daraus folgt die Befugnis der staatlichen Schulaufsicht, Stoff, Methoden und Mittel des Unterrichts näher zu bestimmen, durch die die angestrebten Unterrichts- und Erziehungsziele verwirklicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 C 89/86 -, juris Rn. 7).

    Aus den Grundrechtsverbürgungen in Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erwächst demgemäß auch kein Anspruch von Schülern und Eltern gegen die Schulverwaltung darauf, dass etwa die Verwendung von Schulbüchern unterbleibt, die auf kontroversen und von den Betroffenen bekämpften bildungspolitischen Intentionen beruhen (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 C 89/86 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06

    Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Ob aus dieser bestehenden Befugnis der Schulaufsicht zum fachaufsichtlichen Einschreiten in bestimmten Konstellationen auch ein individuell durchsetzbarer Anspruch auf aufsichtsbehördliches Einschreiten und schulaufsichtliche Korrektur folgen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2006 - OVG 8 S 78.06 -, juris Rn. 7), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Der Ethikunterricht ist in Berlin nach dieser Bestimmung darauf gerichtet, dass sich die Schüler und Schülerinnen unabhängig von ihrer jeweiligen Herkunft gemeinsam konstruktiv mit grundlegenden kulturellen und ethischen Problemen des individuellen Lebens und in der Gesellschaft auseinandersetzen, um die Grundlagen für ein selbst-bestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben sowie soziale Kompetenzen, interkulturelle Dialogfähigkeit und ethische Urteilsfähigkeit zu erwerben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2006 - OVG 8 S 78.06 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Das für eine Meinungsäußerung erforderliche kennzeichnende Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rn. 49 m.w.N.) lässt sich nicht ohne weiteres zwingend abstrakt generell durch eine bestimmte Ausdrucksweise ausnahmslos feststellen, sondern nur bezogen auf den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der weiteren Begleitumstände (vgl. Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz, 99. EL September 2022, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 55 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Auch wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG Ansprüche auf ein konkretes Verhalten oder auf konkrete Maßnahmen nicht hergeleitet werden können und nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung jedes natürliche Geschlecht umfassen kann ("generisches Maskulinum") (vgl. Urteil vom 13. März 2018 - VI ZR 143/17 -, juris), folgt hieraus noch nicht der vom Antragsteller geltend gemachte Anordnungsanspruch.
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Den Kindern ist es grundsätzlich zuzumuten, sie mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft - trotz etwa eines Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen - zu konfrontieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 -, juris Rn. 20), und zwar auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Schulpflicht und einer möglichen Nutzung von genderneutraler Sprache durch andere Schülerinnen und Schüler.
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Der Staat hat daher die Pflicht, die Neutralität der Schule insoweit sicherzustellen, als für eine angemessene Rücksichtnahme auf die in einer pluralen Gesellschaft sehr unterschiedlichen Elternauffassungen gesorgt und jede einseitige Werbung politischer Art seitens der Lehrerschaft unterbunden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 50/88 -, juris Rn. 24).
  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Für den umgekehrten Fall besteht keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als "Recht, in Ruhe gelassen zu werden" durch die passive Nutzung der genderneutralen Sprache (vgl. LG Ingolstadt, Urteil vom 29. Juli 2022 - 83 O 1394/21 -, juris Rn. 77; siehe zum fehlenden Abwehrrecht gegen sog. Wiener Ampelpärchen bei geltend gemachter "Dauerzwangspropaganda in Bezug auf Gender-Ansichten" VGH München, Beschluss vom 20. Juli 2022 - 11 ZB 21.1777 -, juris Rn. 24 f.).
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 11 ZB 21.1777

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Keine Klagebefugnis bezüglich der

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Für den umgekehrten Fall besteht keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als "Recht, in Ruhe gelassen zu werden" durch die passive Nutzung der genderneutralen Sprache (vgl. LG Ingolstadt, Urteil vom 29. Juli 2022 - 83 O 1394/21 -, juris Rn. 77; siehe zum fehlenden Abwehrrecht gegen sog. Wiener Ampelpärchen bei geltend gemachter "Dauerzwangspropaganda in Bezug auf Gender-Ansichten" VGH München, Beschluss vom 20. Juli 2022 - 11 ZB 21.1777 -, juris Rn. 24 f.).
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Nur unter denselben besonderen Voraussetzungen könnte im Übrigen in der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beanspruchung vorbeugenden Rechtsschutzes anerkannt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58/95 -, juris Rn. 2; VG Berlin, Urteil vom 13. Mai 2022 - VG K 567/20 -, juris Rn. 34 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, juris).
  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
    Einschränkungen ergeben sich insbesondere für den Stil der politischen Betätigung und die Wortwahl politischer Meinungsäußerungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - BVerwG 2 B 16/12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Celle, 02.06.2021 - 21 UF 205/20

    Kann das Sorgerecht (teilweise) entzogen werden, wenn sich die Eltern eines

  • VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21

    Pflicht einer Lehrkraft zur politischen Enthaltsamkeit im Unterricht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2005 - 10 B 2730/04

    Verfahrensrecht - Fremdsprachliche Begriffe: Behördliche Fachsprache?

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05

    Voraussetzungen der Bezeichnung herkömmlicher Schreibweisen im Schulunterricht

  • VGH Hessen, 05.09.1997 - 7 TG 3133/97

    Fehlende Dringlichkeit für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks

  • BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1984 - DH 18/83
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.1997 - 2 M 129/97

    Rechtschreibreform; Vorläufiger Rechtsschutz; Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO;

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21

    Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten

  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 338/09

    Zu den Anforderungen des Bestimmtheitsgebot des Art 103 Abs 2 GG im Falle des

  • BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den

  • BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 39.95

    Anrede mit der bloßen Geschlechtsbezeichnung "Frau" als Verstoß gegen das

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 4848/95

    Voraussetzungen einer Lufttüchtigkeitsanweisung; Gefahrenvorsorge;

  • VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20

    AfD; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beamtenrechliches Mäßigungsgebot;

    Ein gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch eines Bürgers auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegenüber der beaufsichtigten Behörde im Rahmen der (Fach- oder Dienst-) Aufsicht besteht jedoch nicht (so bereits: Beschl. d. Kammer v. 06.02.2003 - 6 B 444/03 -, juris, Rn. 25; a.A.: VG Berlin, Beschl. v. 24.03.2023 - 3 L 24/23 -, juris; zum (fehlenden) Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Kommunalaufsicht: VG des Saarlandes, Urt. v. 26.09.2014 - 3 K 115/14 - VG S-H, Beschl. v. 10.07.2023 - 6 B 10/23 -, juris, Rn. 5).
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